AGB
Stand: April 2025
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Leistungen von Yannick Herzog IT Services gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Yannick Herzog IT Services ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 2 Vertragsgegenstand, Projektende, Mängelrüge
1. Gegenstand des Vertrages ist die in einem separaten Angebot beschriebene Dienstleistung bzw. Werkleistung.
2. Der Vertrag endet automatisch, wenn das beauftragte Ergebnis vom Kunden produktiv verwendet wird oder die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
3. Die produktive Verwendung des Ergebnisses durch den Kunden gilt als konkludente Abnahme, sofern zuvor keine Mängelanzeige erfolgt ist.
4. Mängel müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Kenntnis schriftlich angezeigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, Yannick Herzog IT Services alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend verlängern.
§ 4 Abnahme
1. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Kunden.
2. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe des Werks, obwohl eine Prüfung möglich war, so gilt das Werk als abgenommen.
3. Sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind, stellt die subjektive Einschätzung des Kunden („Nichtgefallen“) keinen Mangel dar.
4. Änderungswünsche nach Abnahme gelten als neue Leistungsanforderung und sind gesondert zu vergüten.
§ 5 Verzug
1. Gerät Yannick Herzog IT Services mit der Leistung in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er zuvor eine schriftliche Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat.
2. Für den Fall höherer Gewalt, unverschuldeter technischer Probleme oder Verzögerungen durch Dritte haftet Yannick Herzog IT Services nicht.
§ 6 Haftung
1. Yannick Herzog IT Services haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Für sonstige Schäden haftet Yannick Herzog IT Services nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Yannick Herzog IT Services auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
4. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Hälfte der vereinbarten Auftragssumme begrenzt.
5. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme oder – bei längerer Projektdauer – nach vertraglich vereinbarten Zwischenzielen.
3. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
4. Bei Zahlungsverzug ist Yannick Herzog IT Services berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
5. Tritt der Kunde nach Annahme des Angebots vom Vertrag zurück, kann Yannick Herzog IT Services eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen durch Yannick Herzog IT Services erstellten Arbeitsergebnissen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Weitergehende Nutzungs- oder Verwertungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben sämtliche Rechte bei Yannick Herzog IT Services.
§ 9 Geheimhaltung
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
§ 10 Streitbeilegung
1. Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung anzustreben.
2. Kommt keine Einigung zustande, verpflichten sich beide Parteien, ein Mediationsverfahren mit einem einvernehmlich zu bestimmenden Wirtschaftsmediator durchzuführen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
§ 11 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtsstand Offenburg.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.